Honorar

Honorar

1. Gesetzliche Regelung (RVG = Rechtsanwaltvergütungsgesetz)
Meine Stundensätze vereinbare ich individuell mit Ihnen zuzüglich der gesetzlichen MWSt

Wichtiger Hinweis

Der Gesetzgeber erlaubt eine Vereinbarung, die die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG unterschreitet, nur im außergerichtlichen Bereich. Bei gerichtlichen Auseinandersetzung sind die Rechtsanwälte verpflichtet, mindestens die nach dem RVG geschuldeten Gebühren abzurechnen!