Schwerpunkte

Schwerpunkte

Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit ergibt sich aus der Fachanwaltsqualifikation und umfasst weiter solche Mandate die im unmittelbaren Zusammenhang stehen.

Die Fachanwaltsqualifikation erfordert, dass jährlich eine bestimmte Anzahl vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fortbildungen vom Rechtsanwalt durchgeführt und vor der Anwaltskammer nachgewiesen werden müssen. Dies gewährleistet, dass immer eine qualifizierte und fachlich fundierte Vertretung der Mandantschaft erfolgt.

Die Verfahren in beiden Rechtsgebieten des Familien- und Strafrechts treffen oft die gesamte Existenz eines Menschen. Eine rechtliche Vertretung der Mandantschaft mit langjähriger Erfahrung, Qualifikation und Leidenschaft gegenüber staatlichen Organen ist gerade in diesen Rechtsgebieten unverzichtbar.

Ein persönlicher, respektvoller Umgang in solch manchmal schwierigen Lebenslagen gehört ebenso zu den Grundlagen der anwaltlichen Tätigkeit.
Ein beherztes „Zupacken“ dürfen Sie erwarten. Die Vertretung englischsprachiger Mandanten ist selbstverständlich.

Seit Februar 2017 qualifizierte Ausbildung zur Mediatorin