Mandatsbedingungen

Mandatsbedingungen

1. Leistungsumfang
Der Rechtsanwalt schuldet nur die vereinbarte Leistung. Er schuldet keinen bestimmten Erfolg.

2. Mehrere Mandanten
Handlungen, die sich auf das der Bevollmächtigung, diesen Mandatsbedingungen sowie einer eventuellen Honorarvereinbarung zugrunde liegende Rechtsverhältnis beziehen und welche einer von mehreren Mandanten vornimmt oder welche gegenüber einem von mehreren Mandanten vorgenommen werden, wirken für und gegen alle Mandanten. Widersprechen sich die Weisungen mehrerer Mandanten, so kann der Rechtsanwalt den Auftrag kündigen und das Mandat niederlegen(wichtiger Grund). Für Honoraransprüche des Rechtsanwalts haften mehrere Mandanten als Gesamtschuldner.

3. Keine Kostenerstattung in besonderen Verfahrensarten
Dem Mandanten ist bekannt, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz keine Kostenerstattung stattfindet und dass dies auch im WEG- Verfahren nur ausnahmsweise möglich ist.

4. Einlegung von Rechtsmitteln nur auf Weisung
Der Rechtsanwalt ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, wenn er von dem Mandanten einen darauf gerichteten schriftlichen Auftrag erhalten und diesen angenommen hat.

5. Datensicherung, -speicherung, -bearbeitung
Der Mandant ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags durch den Rechtsanwalt personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen erhoben, gespeichert und bearbeitet werden.

6. Pflichten des Mandanten/Kommunikation
Der Mandant ist verpflichtet, den Rechtsanwalt bei der Auftragsdurchführung zu unterstützen und alle ihm möglichen, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; neben den erforderlichen und bedeutsamen Informationen, welche dem Rechtsanwalt rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sind, sind dem Rechtsanwalt alle Unterlagen durch den Mandanten rechtzeitig zu übermitteln. Jede Adressänderung (Wohnsitz, Anschrift, Geschäftsadressen, Telefonnummern, Faxnummern, E-Mail-Anschriften) ist dem Rechtsanwalt unverzüglich mitzuteilen. Abwesenheiten, bei denen der Mandant nicht zu erreichen ist, sind dem Rechtsanwalt mitzuteilen.
Die vom Mandanten bei Mandatsbeginn bekannt gegebenen Adressdaten gelten bis zu einer Änderungsangabe des Mandanten als zutreffend. Soweit der Rechtsanwalt an die angegebene Adresse Schriftstücke versendet, genügt er damit seiner Informationspflicht. Gibt der Mandant eine E-Mail- Adresse und/oder Telefaxnummern bei Mandatsbeginn als Adressdaten an, darf der Rechtsanwalt Informationen auch über diese Kommunikationsmittel an den Mandanten versenden. Bei Mitteilung einer E-Mail-Adresse durch den Mandanten ist der Mandant ausdrücklich damit einverstanden, dass Mitteilungen auch unverschlüsselt an ihn übermittelt werden dürfen, es sei denn, der Mandant widerspricht dieser Übermittlungsart ausdrücklich und gibt eine Änderung seiner Kommunikationsdaten ohne E-Mail-Adresse an.
Der Mandant wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Nutzung von Telefax und elektronischen Medien (E-Mail) die Vertraulichkeit nicht gewährleistet werden kann.

7. Kündigung des Beratungs-/Mandatsvertrages
Der Beratungs- oder Mandatsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung werden die bis dahin geleisteten Stunden und Auslagen abgerechnet.
Der Rechtsanwalt hat Kündigungen zur Unzeit zu vermeiden.
Das gesetzliche Recht beider Parteien auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Aufrechnung
Der Rechtsanwalt ist berechtigt, eingehende Erstattungsbeträge und sonstige dem Mandanten zustehende Forderungen, die bei ihm eingehen, mit offenen Honorarforderungen oder noch abzurechnenden Leistungen nach Rechnungslegung zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

9. Haftungsbeschränkung
Der Mandant und der Rechtsanwalt sind sich vorbehaltlich besonderer einzelvertraglicher Vereinbarungen einig, dass die Haftung des Rechtsanwalts aus dem zwischen ihm und dem Mandanten bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens auf € 2.500.000,00 beschränkt wird (§ 51 a Bundesrechtsanwaltsordnung). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für eine Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
Der Rechtsanwalt hat für sich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die je Versicherungsfall € 2,5 Mio. abdeckt (maximal bis zu € 10,0 Mio. pro Versicherungsjahr). Sofern der Mandant wünscht, ein über diesen Betrag hinausgehendes Risiko abzusichern, besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Mandanten abgeschlossen werden kann.

10. Akten: Anwaltspflichten, Versendung von Unterlagen, Zurückbehaltungsrecht
Die Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufbewahrung aller Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter dem Rechtsanwalt aus Anlass der Auftragsausführung überlassen hat, endet 5 Jahre nach Beendigung des Mandats, es sei denn, der Rechtsanwalt hat dem Mandanten schriftlich die Übernahme dieser Unterlagen vorher angeboten. Werden Unterlagen an den Mandanten versandt, so kann dies an die zuletzt mitgeteilte Adresse geschehen. Das Versendungsrisiko trägt der Mandant, es sei denn, er hat der Versendung widersprochen und sich verbindlich zu einer unverzüglichen Abholung verpflichtet. Stehen dem Rechtsanwalt gegenüber dem Mandanten fällige Gebührenansprüche aus dem Mandat zu, hat der Rechtsanwalt an den ihm in diesem Mandat zugegangenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts darf nicht unverhältnismäßig sein.

11. Leistungsort
Leistungsort des Rechtsanwalts ist der Sitz des Rechtsanwalts, es sei denn, es wird ein anderer Leistungsort ausdrücklich vereinbart.

12. Abtretungsverbot
Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Rechtsanwalt dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Rechtsanwalts abgetreten werden.

13. Rechtswahl
Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, bei Auftragserteilung ist ausdrücklich ein anderes Recht vereinbart worden.

14. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen lückenhaft, rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der hierdurch entstandenen Lücke gilt eine angemessene Regelung, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem, was die Vertragspartner gewollt haben bzw. gewollt haben würden, am nächsten kommt, als vereinbart.